Für einen Online Supermarkt wurden für mehrere Standorte in Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die Genehmigungen eingeholt, diverse Gewerbeflächen als „Lager für Online Supermärkte ohne Laufkundschaft inkl. Lieferdienst“ nutzen zu dürfen. Durch dieses, noch recht junge Konzept, welches sich nicht direkt in jede bestehende Verordnung einreiht, gab es immer wieder den Bedarf nach detaillierten Gesprächen mit den zuständigen Sachbearbeitern der Bauaufsichtsbehörden.
Gerade beim Standort der Mülheimer Innenstadt kam die Auseinandersetzung mit dem Denkmalschutz hinzu. In diesem Zuge musste in Zusammenarbeit mit dem Betreiber das Erscheinungsbild der Schaufenstergestaltung angepasst werden. Ebenfalls wurde eine Argumentation ausformuliert um einen Paragrafen einer Gestaltungssatzung aus dem Jahr 2011, für dieses Objekt außer Kraft zu setzen.
